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3. Der Versorgungsausgleich

Im Regelfall führt das Familiengericht im Rahmen der Scheidung den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte beider Ehegatten ermittelt und grundsätzlich ausgeglichen.

Hierzu erhalten beide Ehegatten Fragebögen. Die zuständigen Versorgungsträger berechnen anschließend die jeweiligen Anrechte. Dieser Teil des Verfahrens nimmt häufig einige Zeit in Anspruch.