Nicht jede Frage muss automatisch im Scheidungsverfahren vor Gericht entschieden werden. Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, die gemeinsame Immobilie, Hausrat sowie Sorge- und Umgangsrecht können je nach Situation außergerichtlich geregelt oder als sogenannte Folgesachen in das gerichtliche Verfahren einbezogen werden.
Gerade hier lohnt sich eine individuelle Beratung: Eine frühzeitige und durchdachte Regelung kann Zeit, Kosten und unnötige Konflikte ersparen.
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