Der Scheidungsbeschluss wird grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits im Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichtet werden; hierfür müssen die entsprechenden prozessualen Voraussetzungen erfüllt sein.
Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Ehe rechtskräftig geschieden.
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