Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehepartner keinen eigenen Anwalt, wenn er lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Ein gemeinsamer Anwalt beider Ehepartner ist jedoch nicht möglich, weil ein Anwalt nur eine Seite vertritt.
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