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Ist der Versorgungsausgleich dasselbe wie der Zugewinnausgleich?

Nein. Der Versorgungsausgleich betrifft vor allem Renten- und Versorgungsanrechte. Der Zugewinnausgleich betrifft sonstige Vermögenszuwächse. Ein Wert darf grundsätzlich nicht doppelt in beiden Systemen ausgeglichen werden.