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Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

Ehepartner können Vereinbarungen über einen vollständigen oder teilweisen Ausschluss treffen. Vor Rechtskraft der Entscheidung ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung erforderlich. Die Vereinbarung unterliegt einer gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle.