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Kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?

Ja. Die Ausschlagung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen erklärt werden. Bei bestimmten Auslandsbezügen beträgt die Frist sechs Monate. Die Erklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.