Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch naher Angehöriger, die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt können insbesondere Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern sein.
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