Der Zugewinnausgleich gleicht unterschiedliche Vermögenszuwächse aus, die Ehepartner während der Ehe erzielt haben. Vereinfacht wird für jeden Ehepartner die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen berechnet. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss grundsätzlich die Hälfte des Unterschieds ausgleichen.
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