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Welche Rentenanrechte werden berücksichtigt?

Berücksichtigt werden können insbesondere gesetzliche Rentenanwartschaften, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen, betriebliche Altersversorgung und bestimmte private Altersvorsorgeverträge. Nicht jede Kapitalanlage ist ein Versorgungsanrecht; manche Werte fallen stattdessen in den Zugewinnausgleich.