Bei einer Scheidung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Für den Bestand des Anfangsvermögens kommt es regelmäßig auf den Beginn des Güterstands beziehungsweise die Eheschließung an. Der Trennungszeitpunkt kann zusätzlich für Auskunfts- und Kontrollansprüche wichtig sein.
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