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Werden Schulden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?

Ja. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich sowohl beim Anfangs- als auch beim Endvermögen berücksichtigt. Deshalb kann auch ein negatives Anfangsvermögen relevant sein. Entscheidend ist, wem die jeweilige Verbindlichkeit rechtlich und wirtschaftlich zuzuordnen ist.