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Wie werden Hausrat und persönliche Gegenstände verteilt?

Persönliche Gegenstände verbleiben grundsätzlich beim jeweiligen Eigentümer. Gemeinsame Haushaltsgegenstände sollen nach Billigkeit verteilt werden, wobei insbesondere das Wohl der Kinder und die Lebensverhältnisse berücksichtigt werden können.