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Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Maßgeblich sind insbesondere das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, das Alter des Kindes, die Betreuungsform, weitere Unterhaltspflichten und das Kindergeld. In der Praxis dient die Düsseldorfer Tabelle als wichtige Orientierung; sie ist jedoch kein Gesetz. Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt.