Lebt das minderjährige Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Unterhaltspflicht regelmäßig durch Betreuung und Versorgung. Der andere Elternteil leistet grundsätzlich Barunterhalt. Bei volljährigen Kindern haften normalerweise beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.
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