Nein. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich, dass jeder Ehepartner selbst für seinen Unterhalt sorgen soll. Ein Anspruch kann beispielsweise wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Alters, Erwerbslosigkeit oder ehebedingter Nachteile bestehen. Er kann je nach Einzelfall begrenzt oder befristet werden.
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