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Kann ein Ehepartner Auskunft über das Vermögen des anderen verlangen?

Ja. Im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich bestehen Ansprüche auf Auskunft und Belege über Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Wertermittlung verlangt werden.