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Kann das Trennungsjahr in derselben Wohnung stattfinden?

Ja. Ehepartner können innerhalb derselben Wohnung getrennt leben. Erforderlich ist eine erkennbare Trennung der Lebensbereiche, häufig als „Trennung von Tisch und Bett“ bezeichnet. Gemeinsames Wirtschaften, gemeinsame Freizeitgestaltung und gegenseitige Versorgungsleistungen sollten weitgehend beendet sein.