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5. Der Scheidungstermin

Sind die erforderlichen Auskünfte eingeholt und die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt, bestimmt das Familiengericht einen Termin.

Zu diesem Termin müssen grundsätzlich beide Ehegatten persönlich erscheinen. Das Gericht stellt insbesondere Fragen zur Trennung und dazu, ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Termin häufig kurz.

Anschließend spricht das Familiengericht die Scheidung durch Beschluss aus.