Eine Scheidung ist für die meisten Menschen keine alltägliche Situation. Neben persönlichen und emotionalen Fragen müssen zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu wissen, was auf Sie zukommt.
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht begleiten wir Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Grundsätzlich setzt eine Scheidung voraus, dass die Ehe gescheitert ist. In der Regel leben die Ehegatten deshalb zunächst mindestens ein Jahr getrennt. Eine Trennung ist dabei auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn die Lebensbereiche tatsächlich voneinander getrennt werden.
Bereits während des Trennungsjahres können wichtige Fragen zu Unterhalt, Kindern, Wohnung und Vermögen geklärt werden. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Hierfür besteht Anwaltszwang: Der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es grundsätzlich, wenn der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Anwalt.
Im Regelfall führt das Familiengericht im Rahmen der Scheidung den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte beider Ehegatten ermittelt und grundsätzlich ausgeglichen.
Hierzu erhalten beide Ehegatten Fragebögen. Die zuständigen Versorgungsträger berechnen anschließend die jeweiligen Anrechte. Dieser Teil des Verfahrens nimmt häufig einige Zeit in Anspruch.
Nicht jede Frage muss automatisch im Scheidungsverfahren vor Gericht entschieden werden. Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, die gemeinsame Immobilie, Hausrat sowie Sorge- und Umgangsrecht können je nach Situation außergerichtlich geregelt oder als sogenannte Folgesachen in das gerichtliche Verfahren einbezogen werden.
Gerade hier lohnt sich eine individuelle Beratung: Eine frühzeitige und durchdachte Regelung kann Zeit, Kosten und unnötige Konflikte ersparen.
Sind die erforderlichen Auskünfte eingeholt und die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt, bestimmt das Familiengericht einen Termin.
Zu diesem Termin müssen grundsätzlich beide Ehegatten persönlich erscheinen. Das Gericht stellt insbesondere Fragen zur Trennung und dazu, ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Termin häufig kurz.
Anschließend spricht das Familiengericht die Scheidung durch Beschluss aus.
Der Scheidungsbeschluss wird grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits im Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichtet werden; hierfür müssen die entsprechenden prozessualen Voraussetzungen erfüllt sein.
Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Ehe rechtskräftig geschieden.
Jede Trennung ist anders. Deshalb gibt es auch bei einer Scheidung nicht den einen Ablauf, der für alle Ehepaare gleichermaßen passt. Besonders bei gemeinsamen Kindern, Immobilien, Unternehmen, größeren Vermögenswerten oder Unterhaltsfragen empfiehlt es sich, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen frühzeitig zu klären.
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