Beim Zugewinnausgleich wird geprüft, wie sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat. Ich unterstütze Sie bei der Ermittlung und Bewertung des Anfangs- und Endvermögens, der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen sowie der gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung möglicher Ausgleichsforderungen.
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