Unterhaltsfragen entstehen häufig bereits mit der Trennung und können Ehepartner ebenso wie gemeinsame Kinder betreffen. Ich prüfe mögliche Ansprüche und Verpflichtungen, ermittle die unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte und unterstütze Sie bei einer tragfähigen außergerichtlichen oder gerichtlichen Regelung.
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