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Versorgungsausgleich

Durch den Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte grundsätzlich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Ich prüfe die erfassten Anrechte, erläutere die Berechnungen der Versorgungsträger und berate Sie zu möglichen individuellen Vereinbarungen.