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Was ist eine Familienmediation?

Bei einer Familienmediation entwickeln die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person selbst eine einvernehmliche Lösung. Themen können Kinder, Unterhalt, Vermögen, Immobilien, Kommunikation und die Organisation des künftigen Familienalltags sein.

Ersetzt ein Mediator einen Rechtsanwalt?

Nein. Der Mediator ist allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet und vertritt keine Seite. Ein Rechtsanwalt prüft dagegen die individuellen Rechte und Risiken seines Mandanten. Eine begleitende oder abschließende anwaltliche Beratung kann deshalb sinnvoll sein.

Ist eine Mediation freiwillig?

Ja. Alle Beteiligten müssen freiwillig teilnehmen und können die Mediation grundsätzlich jederzeit beenden. Auch der Mediator kann das Verfahren beenden, wenn eine eigenverantwortliche und faire Verständigung nicht möglich erscheint.

Ist eine Mediation bei jeder Trennung geeignet?

Nein. Bei Gewalt, Drohungen, erheblichem Machtungleichgewicht, Suchterkrankungen, fehlender Offenlegung von Vermögen oder akuter Kindeswohlgefährdung kann eine Mediation ungeeignet sein oder besondere Schutzmaßnahmen erfordern.

Sind Vereinbarungen aus einer Mediation verbindlich?

Eine schriftliche Abschlussvereinbarung kann vertraglich verbindlich sein. Für bestimmte Regelungen – etwa zur Übertragung einer Immobilie, zum Zugewinnausgleich vor Beendigung des Güterstands oder zum Versorgungsausgleich – ist jedoch eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung erforderlich. Vollstreckbar wird eine Vereinbarung nicht allein dadurch, dass sie in einer Mediation geschlossen wurde.

Ist eine Mediation vertraulich?

Der Mediator und die in das Verfahren eingebundenen Personen unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Es bestehen Ausnahmen, etwa wenn eine Offenlegung zur Umsetzung der Vereinbarung erforderlich ist oder vorrangige Schutzinteressen betroffen sind.

Was kostet eine Mediation?

Mediationen werden häufig nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Gesamtkosten hängen von der Zahl und Dauer der Sitzungen, der Komplexität des Konflikts sowie zusätzlichen Kosten für Rechtsberatung, Gutachten oder notarielle Beurkundung ab. Eine gesetzliche Standardvergütung gibt es nicht.