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Welche Arten von Unterhalt gibt es nach einer Trennung?

In Betracht kommen insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Daneben können Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern, Sonderbedarf oder Mehrbedarf eines Kindes relevant sein. Jede Unterhaltsart hat eigene Voraussetzungen.

Was ist Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt kann vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet sein. Voraussetzung sind insbesondere ein Unterhaltsbedarf, die Bedürftigkeit der berechtigten Person und die Leistungsfähigkeit der anderen Person. Die ehelichen Lebensverhältnisse beeinflussen die Höhe.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Maßgeblich sind insbesondere das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, das Alter des Kindes, die Betreuungsform, weitere Unterhaltspflichten und das Kindergeld. In der Praxis dient die Düsseldorfer Tabelle als wichtige Orientierung; sie ist jedoch kein Gesetz. Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt.

Wer zahlt Kindesunterhalt im Residenzmodell?

Lebt das minderjährige Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Unterhaltspflicht regelmäßig durch Betreuung und Versorgung. Der andere Elternteil leistet grundsätzlich Barunterhalt. Bei volljährigen Kindern haften normalerweise beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.

Wie wirkt sich ein Wechselmodell auf den Kindesunterhalt aus?

Bei annähernd gleichwertiger Betreuung kann sich die Berechnung deutlich vom Residenzmodell unterscheiden. Häufig werden die bereinigten Einkommen beider Eltern, der erhöhte Bedarf des Kindes, das Kindergeld und die jeweiligen Betreuungsanteile berücksichtigt. Ein Wechselmodell beseitigt eine Zahlungspflicht nicht automatisch.

Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?

Unterhalt kann für die Vergangenheit grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem die unterhaltspflichtige Person zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert, in Verzug gesetzt oder der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wurde. Ausnahmen sind möglich. Eine frühzeitige schriftliche Geltendmachung ist daher wichtig.