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Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Vermögen?

Gemeinsames Vermögen wird nicht automatisch durch die Scheidung geteilt. Entscheidend sind Eigentumsverhältnisse, Verträge und mögliche Ausgleichsansprüche. Gemeinsame Konten, Immobilien oder Unternehmen müssen deshalb häufig gesondert auseinandergesetzt werden.

Wem gehört eine Immobilie nach der Scheidung?

Eigentümer bleibt, wer im Grundbuch eingetragen ist. Sind beide Ehepartner eingetragen, bleiben sie zunächst Miteigentümer. Die Scheidung allein verändert die Eigentumsanteile nicht.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine gemeinsame Immobilie?

Möglich sind insbesondere Verkauf und Teilung des Erlöses, Übernahme durch einen Ehepartner gegen Ausgleich, Fortführung des Miteigentums oder als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung. Finanzierungsverbindlichkeiten und steuerliche Folgen müssen gesondert geprüft werden.

Wer haftet nach der Trennung für einen gemeinsamen Kredit?

Gegenüber der Bank haften weiterhin alle Personen, die den Kreditvertrag unterschrieben haben. Eine interne Vereinbarung zwischen den Ehepartnern entlässt niemanden aus dem Vertrag. Eine Entlassung aus der Haftung erfordert grundsätzlich die Zustimmung der Bank.

Wie werden Hausrat und persönliche Gegenstände verteilt?

Persönliche Gegenstände verbleiben grundsätzlich beim jeweiligen Eigentümer. Gemeinsame Haushaltsgegenstände sollen nach Billigkeit verteilt werden, wobei insbesondere das Wohl der Kinder und die Lebensverhältnisse berücksichtigt werden können.

Was passiert, wenn sich Miteigentümer nicht einigen?

Bei einer Bruchteilsgemeinschaft kann grundsätzlich jeder Teilhaber deren Aufhebung verlangen. Bei Immobilien kann dies letztlich zu einer Teilungsversteigerung führen. Eine einvernehmliche Verwertung ist häufig wirtschaftlich günstiger.