Icon Pfeil Online-Terminvereinbarung Icon Pfeil Online-Scheidungsformular
Bildmarke
Icon Terminkalender Icon Telefon Icon Online-Formular

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich verteilt die während der Ehe erworbenen Alters- und Invaliditätsversorgungen zwischen den Ehepartnern. Typischerweise werden für die ausgleichsberechtigte Person eigene Anrechte beim jeweiligen Versorgungsträger begründet.

Welche Rentenanrechte werden berücksichtigt?

Berücksichtigt werden können insbesondere gesetzliche Rentenanwartschaften, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen, betriebliche Altersversorgung und bestimmte private Altersvorsorgeverträge. Nicht jede Kapitalanlage ist ein Versorgungsanrecht; manche Werte fallen stattdessen in den Zugewinnausgleich.

Welcher Zeitraum zählt beim Versorgungsausgleich?

Die Ehezeit beginnt versorgungsausgleichsrechtlich am ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Findet der Versorgungsausgleich bei einer kurzen Ehe statt?

Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich nur durchgeführt, wenn ein Ehepartner ihn beantragt. Bei längeren Ehen erfolgt er im Regelfall von Amts wegen.

Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

Ehepartner können Vereinbarungen über einen vollständigen oder teilweisen Ausschluss treffen. Vor Rechtskraft der Entscheidung ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung erforderlich. Die Vereinbarung unterliegt einer gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle.

Ist der Versorgungsausgleich dasselbe wie der Zugewinnausgleich?

Nein. Der Versorgungsausgleich betrifft vor allem Renten- und Versorgungsanrechte. Der Zugewinnausgleich betrifft sonstige Vermögenszuwächse. Ein Wert darf grundsätzlich nicht doppelt in beiden Systemen ausgeglichen werden.